Was bedeutet Wahlarzt?
Der Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Eine
Direktverrechnung mit den Kassen ist daher nicht möglich ( ausgenommen
Vorsorgeuntersuchung).
Dem Patienten wird vom Wahlarzt eine Rechnung ausgestellt. Nach
Bezahlung der Rechnung wird diese bei der Krankenkasse mit dem Antrag um
Kostenersatz eingerreicht.
Abhängig von den Krankenkassen beträgt der Rückersatz in der Regel nur
bis zu 80% von dem , was die Kasse einem Vertragsarzt zahlen würde,
hätte der Patient einen solchen aufgesucht.
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Niederösterreich im
Regelfall wie Kassenrezepte behandelt.
Mehr Infos unter www.wahlarzt.net.
Warum zum Wahlarzt?
Aufgrund der geringen Patientenzahlen im Vergleich zu einer
Kassenpraxis hat der Wahlarzt mehr Zeit für seine Patienten. Das heißt ausreichend
Zeit für Gespräch, Beratung, Diagnostik und Behandlung.
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